Verkehrsrecht
Als Fachanwalt für Strafrecht
liegt mein Fokus nicht nur auf dem reinen Strafrecht, sondern auch auf dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Auch dort vertrete ich Sie als Fachanwalt
vor allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten
und dem Bundesgerichtshof in Strafsachen.
Unter das Verkehrsstrafrecht
fallen zum Beispiel Vorwürfe wie:
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Drogen am Steuer
- Trunkenheit im Verkehr
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
Unter das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
fallen zum Beispiel Vorwürfe wie:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsverstöße
- Handy am Steuer
Auch in diesem Bereich gilt, dass man sich schnell um professionelle Hilfe bemühen sollte, um eine effektive Beratung und Vertretung
zu gewährleisten. Sollten Sie also auf Grund von verkehrsrechtlichen Vorwürfen belangt werden, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns! Wir werden uns daraufhin gemeinsam um eine optimale Planung der Verteidigung kümmern. Auch wenn Sie Geschädigter
z.B. in einem unverschuldeten Unfall sind, bieten wir Ihnen eine professionelle Vertretung, um Ihre Interessen durchzusetzen.